

Die Anmeldung für freie Kita-Plätze ist je nach Standort unterschiedlich. Genaue Informationen für die Wunscheinrichtung stehen auf der jeweiligen Kitaseite. Unter Voranmeldung gibt es eine Weiterleitung zu den jeweiligen gültigen Anmeldesystemen.
Die meisten Städte und Gemeinden haben einen festen Stichtag für die Voranmeldung für das folgende Betreuungsjahr. Diese Information geben wir den Eltern entweder bei der Infoveranstaltung in der Einrichtung oder sie können über die Stadt oder Gemeinde erfragt werden.
Je nach Gemeinde vergeben wir unsere Betreuungsplätze für das neue Betreuungsjahr (Start im September) zwischen Januar und Mai. Eltern können sich dazu bei ihrer/ihrem Ansprechpartner:in der Elternberatung erkundigen.
Unsere Kriterien für die Platzvergabe variieren je nach Kita. Sie sind abhängig von den Vergabe-Kriterien der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Grundsätzlich haben Eltern die freie Wahl, wenn es um die Betreuung ihres Kindes gibt. Da einige Denk mit Kitas aber Verträge mit den Gemeinden abgeschlossen haben, können wir Gastkinder hier nur nachrangig berücksichtigen. In der Praxis heißt das: Solange nicht alle Kinder aus der Standortgemeinde einen Platz haben, können wir leider keine externen Kinder aufnehmen. Ob dies für Ihre Wunscheinrichtung der Fall ist, können Sie über die Elternberatung erfahren.
Wir bitten Eltern, ihren Bedarf im Falle eines Wohnortwechsels so früh wie möglich anzumelden. Falls es zu einem Vertragsabschluss kommt, behalten wir uns vor, einen Nachweis über den geplanten Umzug zu verlangen (z.B. Kauf- oder Mietvertrag).
Ja, eine unterjährige Platzvergabe ist grundsätzlich möglich, sofern wir freie Plätze haben.
Eltern sollten sich bei allen in Frage kommenden Einrichtungen anmelden. Zusätzlich müssen sie sich bei ihrer Gemeinde melden und nach verfügbaren Plätzen fragen. Denn der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht immer gegenüber der Gemeinde, deshalb muss der Bedarf auf jeden Fall dort gemeldet werden.
Unsere Beiträge sind auf der jeweiligen Kitaseite unter Downloads -> Elternbeiträge zu finden.
Wir bieten die sogenannte Einzelintegration an, das bedeutet, wir können pro Einrichtung zwei Integrationsplätze anbieten.
Informationen über den Kinderkrippenzuschuss in Bayern sind auf der Seite Zentrum Bayern Familie und Soziales zu finden.
Ein unterjähriger Wechsel in den Kindergarten ist häufig nicht ohne weiteres möglich. Der fortlaufende Krippenvertrag stellt sicher, dass das Kind eine lückenlose Betreuung erfährt und sichert zum nächsten Betreuungsjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Wenn ein Betreuungsplatz im Kindergarten verfügbar ist, ist ein Wechsel selbstverständlich möglich.
Nein, in München läuft die Platzvergabe ausschließlich über den Kita-Finder.
Für das neue Betreuungsjahr mit Start im September erfolgen die Zusagen zwischen den Stichtagen Ende März, Anfang April und Juni. Nachbelegungen sind allerdings auch kurzfristig noch möglich. Unterjährig erfolgt eine Zusage, sobald zum angegebenen Startdatum ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Das ist in der Regel drei Monate vor dem gewünschtem Betreuungsstart der Fall, kann aber auch kurzfristiger sein. Absagen werden nicht erteilt, Eltern bleiben weiterhin auf der Warteliste.
Wer nach der Anmeldung den Status „Warteliste“ angezeigt bekommt, steht auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz. Die angegebenen Einrichtungen können dann, sobald Kapazitäten verfügbar sind, einen Platz anbieten.
Die Schließzeiten der Denk mit Kitas sind zwei Wochen in der Weihnachtszeit und die zweite und dritte Augustwoche. Je nach Standort kommen eine Woche in den Osterferien und einzelne Brücken- oder pädagogische Tage hinzu. Eltern erhalten die genauen Schließzeiten für ihre Wunscheinrichtung im Rahmen einer Informationsveranstaltung. Die maximale Schließzeit beträgt 26 Arbeitstage im Jahr.
Denk mit Kitas haben in der Regel von 07:00–17:00 Uhr geöffnet.