Denk mit Kita finanzielle Unterstützung

Unser Leitfaden

Antrag wirtschaftliche Jugendhilfe

So bekommen Sie Hilfe bei den Kita-Gebühren (wirtschaftliche Jugendhilfe) in München und nutzen weitere Fördermöglichkeiten.
Denk mit Kita finanzielle Hilfe

Wer kann Hilfe bekommen?

  • Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen, erhalten die Unterstützung ohne Einkommensprüfung.
  • Eltern oder Alleinerziehende, die die Kita-Gebühren nicht oder nur teilweise bezahlen können. Sie müssen nachweisen, dass ihr Netto-Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Grenze hängt ab von der Familiengröße, den Mietkosten und evtl. Kredite. 

Zum Online-Rechner

 

Rechenbeispiel wirtschaftliche Jugendhilfe (München)

Netto-Familieneinkommen3.000 €4.000 €6.000 €
Anzahl Haushaltsmitglieder

3

4

4

Monatsmiete (kalt)

1.400 €

1.600 €

1.900 €

Wohnfläche

80 qm

90 qm

100 qm

Zumutbare Belastung

0 €

0 €

740 €

Kita-Kosten für das Kind 

900 €

900 €

900 €

Voraussichtlicher Zuschuss

900 €

900 €

681 €

Voraussichtlicher Eigenanteil

0 €

0 €

219 €

Dies ist ein Rechenbeispiel aus dem Orientierungsrechner der Stadt München für die wirtschaftliche Jugendhilfe. Das Ergebnis dient ausschließlich der Orientierung, ob die Beantragung der Förderung aussichtsreich ist. Die tatsächliche Höhe der Förderung kann von den hier angezeigten Ergebnissen abweichen.

Kitakinder essen gemeinsam

Was zahlt die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)?

  • Sie übernimmt die die Elternbeiträge ganz oder teilweise für Krippe und Kindergarten
  • Die WJH zahlt direkt an die Kita. Sie selbst überweisen nur ihren Eigenanteil.
  • Die Essenskosten müssen separat beantragt werden über das Jobcenter (Leistungen für Bildung & Teilhabe)

Zur Jobcentersuche

In 5 Schritten zur Unterstützung

SchrittWas?Wo?
1Formular holen: „Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge“.Online oder im Sozialbürgerhaus Ihres Stadtteils.
2Notwendige Unterlagen kopieren und Antrag und Kopien abgeben.Persönlich, per Post oder E-Mail an Ihr Sozialbürgerhaus bzw. die Zentrale Gebührenstelle.
3Rückfragen beantworten.Das Amt meldet sich, wenn noch etwas fehlt.
4Bescheid bekommen.Sie erhalten einen Brief mit der Entscheidung und der bewilligten Summe nach Hause-

 

 

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Unten finden Sie eine Zusammenfassung über alle notwendigen Unterlagen. Bitte reichen Sie diese, soweit zutreffend ein. Kontoauszüge allein reichen nicht. Bei nichtselbständiger Tätigkeit reicht der Steuerbescheid nicht aus.

Hinweis: Wenn Sie schon Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, reicht es, wenn Sie den aktuellen Bewilligungs­bescheid einreichen. Weitere Unterlagen über Ihr Einkommen oder Ihre Ausgaben werden nicht benötigt.

Nachweise über Einkommen 

  • Nettoeinkommen (Verdienstbescheinigung) der letzten 12 Monate
  • Einkommen über Vermietung und Verpachtung
  • Einkommen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinkünfte)
  • Kindergeld (Kontoauszug)
  • Elterngeld (Bescheid)
  • Arbeitslosengeld
  • Witwen-, Waisenrente
  • Nachweise über Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltssicherung
  • Sonstige Einkünfte

Bei selbständig Erwerbstätigen 

Anstatt der Verdienstbescheinigung bei Angestellten sind folgende Unterlagen erforderlich. Alle anderen Unterlagen müssen, falls zutreffend, auch eingereicht werden.

  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungen / Einnahmenüberschussrechnungen der letzten drei Jahre
  • Einkommensteuererklärungen (mit Anlagen) und Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre
  • vorläufige Gewinnermittlung
  • aktuelle Nachweise über Vorsorgeaufwendungen 

Nachweise über Ausgaben 

  • Kosten der Unterkunft (Mietvertrag oder letztes Mieterhöhungsschreiben) mit detaillierter Nebenkostenaufstellung beziehungsweise Nachweis über die Kosten der Eigentumswohnung (monatliche Zins- und Tilgungsraten, Hausgeld etc.)
  • Nachweis über die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (zum Beispiel MVV-Karte)
  • Versicherungspolicen (insbesondere Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung)
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
  • Kreditbelastungen (Grund der Kreditaufnahme; Kreditvertrag; monatliche. Raten und Laufzeit)
  • Sonstige Ausgaben

Sonstige Unterlagen

  • Unterzeichneter Betreuungsvertrag der Kindertageseinrichtung aus dem die Höhe der Elternbeiträge ersichtlich sind
  • Kita-Unterlagen (diese Unterlagen erhalten Sie von der Kita selbst): Bescheinigung für das Sozialbürgerhaus mit der genauen Höhe der Betreuungskosten, Abtretungserklärung
  • Nachweis über einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten (Jobcenter, Arbeitgeber)
  • Sorgerecht (falls nur ein Elternteil beantragt): Sorgerechtsnachweis oder Negativbescheinigung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe?

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist eine Finanzhilfe vom Jugendamt, damit Kinder trotz wenig Geld in die Kita können.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Ja, die gibt es. Einen Überblick können Sie sich über den Online-Rechner verschaffen.

Zählt Kindergeld oder Kinderpflegegeld mit?

Ja, beides zählt als Einkommen.

Gibt es eine Frist für die Bewilligung?

Ja, sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kita-Start, die Bewilligung haben, um die Beiträge rückwirkend erlassen zu bekommen.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Was nun?

Sie haben 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Wenden Sie sich gern an unser Team.

Brauche ich einen Termin?

Ja, Sie sollten einen Termin vereinbaren. Am besten online.

Ich spreche wenig Deutsch. Was tun?

Kontaktieren Sie das Servicetelefon Sozialreferat: +49 89 233 96833. Hier gibt es Dolmetscher, die Sie unterstützen können oder Sie nehmen eine Vertrauensperson mit, die für Sie übersetzen kann.