
Unser Leitfaden
Antrag wirtschaftliche Jugendhilfe
Unser Leitfaden
Antrag wirtschaftliche Jugendhilfe
Netto-Familieneinkommen | 3.000 € | 4.000 € | 6.000 € |
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Anzahl Haushaltsmitglieder | 3 | 4 | 4 |
Monatsmiete (kalt) | 1.400 € | 1.600 € | 1.900 € |
Wohnfläche | 80 qm | 90 qm | 100 qm |
Zumutbare Belastung | 0 € | 0 € | 740 € |
Kita-Kosten für das Kind | 900 € | 900 € | 900 € |
Voraussichtlicher Zuschuss | 900 € | 900 € | 681 € |
Voraussichtlicher Eigenanteil | 0 € | 0 € | 219 € |
Dies ist ein Rechenbeispiel aus dem Orientierungsrechner der Stadt München für die wirtschaftliche Jugendhilfe. Das Ergebnis dient ausschließlich der Orientierung, ob die Beantragung der Förderung aussichtsreich ist. Die tatsächliche Höhe der Förderung kann von den hier angezeigten Ergebnissen abweichen.
Schritt | Was? | Wo? |
1 | Formular holen: „Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge“. | Online oder im Sozialbürgerhaus Ihres Stadtteils. |
2 | Notwendige Unterlagen kopieren und Antrag und Kopien abgeben. | Persönlich, per Post oder E-Mail an Ihr Sozialbürgerhaus bzw. die Zentrale Gebührenstelle. |
3 | Rückfragen beantworten. | Das Amt meldet sich, wenn noch etwas fehlt. |
4 | Bescheid bekommen. | Sie erhalten einen Brief mit der Entscheidung und der bewilligten Summe nach Hause- |
Unten finden Sie eine Zusammenfassung über alle notwendigen Unterlagen. Bitte reichen Sie diese, soweit zutreffend ein. Kontoauszüge allein reichen nicht. Bei nichtselbständiger Tätigkeit reicht der Steuerbescheid nicht aus.
Hinweis: Wenn Sie schon Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, reicht es, wenn Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid einreichen. Weitere Unterlagen über Ihr Einkommen oder Ihre Ausgaben werden nicht benötigt.
Anstatt der Verdienstbescheinigung bei Angestellten sind folgende Unterlagen erforderlich. Alle anderen Unterlagen müssen, falls zutreffend, auch eingereicht werden.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist eine Finanzhilfe vom Jugendamt, damit Kinder trotz wenig Geld in die Kita können.
Ja, die gibt es. Einen Überblick können Sie sich über den Online-Rechner verschaffen.
Ja, beides zählt als Einkommen.
Ja, sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kita-Start, die Bewilligung haben, um die Beiträge rückwirkend erlassen zu bekommen.
Sie haben 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Wenden Sie sich gern an unser Team.
Ja, Sie sollten einen Termin vereinbaren. Am besten online.
Kontaktieren Sie das Servicetelefon Sozialreferat: +49 89 233 96833. Hier gibt es Dolmetscher, die Sie unterstützen können oder Sie nehmen eine Vertrauensperson mit, die für Sie übersetzen kann.